Erweiterungsprüfung und Ergänzungsprüfung der Staatlichen Abschlussprüfungen für Lehrämter Zulassung

    Zulassung zur Erweiterungs-/ Ergänzungsprüfung für Lehrämter beantragen

    Wenn Sie eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

    Ansprechpartner

    Landesprüfungsamt für Lehrämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Franckeplatz 1 Haus 36

    06110 Halle (Saale)

    Haus 36/36a

    Kontakt

    Stichwörter

    LPA

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Erweiterungs bzw. Ergänzungsprüfung

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik absolviert und
    • Sie haben die Erste Staatsprüfung erfolgreich bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den "Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung" bzw. den "Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung" aus.
    • Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
    • Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung die erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können.

    Fristen

    Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und die geforderten Unterlagen (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Erweiterungsprüfung, Ergänzungsprüfung, Erste Staatsprüfungen für Lehrämter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de