Erste Staatsprüfung für Lehrämter Zulassung

    Zulassung zur Ersten Staatsprüfung - staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen

    Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

    Ansprechpartner

    Landesprüfungsamt für Lehrämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Franckeplatz 1 Haus 36

    06110 Halle (Saale)

    Haus 36/36a

    Kontakt

    Stichwörter

    LPA

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung - staatliche Abschlussprüfungen
    • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

    Voraussetzungen

    • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
    • Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den "Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung staatliche Abschlussprüfungen" aus.
    • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
    • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
    • Bevor Sie dies tun, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Zulassung (drei bis vier Monate später) den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können
      • Grundschule und Sekundarschule jeweils 215 LP;
      • Gymnasium und Förderschule jeweils 245 LP
    •  und ob Sie die wissenschaftliche Hausarbeit termingerecht abgeben werden.

    Fristen

    Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

    Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter, Wissenschaftliche Hausarbeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de