• Halberstadt (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt)
Erste Staatsprüfung für Lehrämter Zulassung

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen - für Lehrämter beantragen

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

Ansprechpartner

Landesprüfungsamt für Lehrämter

Adresse

Hausanschrift

Franckeplatz 1 Haus 36

06110 Halle (Saale)

Haus 36/36a

Kontakt

Fax: +49 345 77797-54

E-Mail: lisa-fachbereich3@sachsen-anhalt.de

Stichwörter

LPA

Version

Technisch erstellt am 14.04.2022

Technisch geändert am 14.04.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – staatliche Abschlussprüfungen
  • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

Voraussetzungen

  • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der MartinLuther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
  • Sie haben eine Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung erhalten und werden diese voraussichtlich termingerecht abgeben.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung staatliche Abschlussprüfungen“ aus.
  • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
  • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
  • Bevor Sie dies tun, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der eigentlichen Zulassung (drei bis vier Monate später) den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte nachweisen können
    • Grundschule und Sekundarschule jeweils 215 LP;
    • Gymnasium und Förderschule jeweils 245 LP
  •  und ob Sie die wissenschaftliche Hausarbeit termingerecht abgeben werden.

Fristen

Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

Sie müssen den Antrag auf Zulassung zu den schriftlichen Abschlussprüfungen 3 bis 4 Monate vor der Zulassung stellen.

Kosten

Keine.

Hinweise (Besonderheiten)

Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den veröffentlichten Terminen persönlich erscheinen und alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 11.04.2022

Version

Technisch erstellt am 13.04.2022

Technisch geändert am 26.04.2024

Stichwörter

Staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter, Wissenschaftliche Hausarbeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020