Teilprüfung zur ersten Staatsprüfung für Lehrämter Zulassung

    Zulassung zur Teilprüfung für Lehrämter beantragen

    Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

    Ansprechpartner

    Landesprüfungsamt für Lehrämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Franckeplatz 1 Haus 36

    06110 Halle (Saale)

    Haus 36/36a

    Kontakt

    Stichwörter

    LPA

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 14.04.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium
    • und sind als Seiteneinsteiger im Schuldienst in SachsenAnhalt tätig.
    • Sie haben an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik ein weiteres Fach studiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag „Zulassung für berufsbegleitende Studiengänge“ aus.
    • Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
    • Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können

    Fristen

    Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 11.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)