Zulassung zur Teilprüfung für Lehrämter beantragen
Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Teilprüfung für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Teilprüfung
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- und sind als Seiteneinsteiger im Schuldienst in SachsenAnhalt tätig.
- Sie haben an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik ein weiteres Fach studiert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag „Zulassung für berufsbegleitende Studiengänge“ aus.
- Sie reichen den Antrag fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
- Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Zulassung den Erwerb der erforderlichen Leistungspunkte für das Fach nachweisen können
Fristen
Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Dieser Antrag ist zunächst eine Absichtserklärung und wird nur intern bearbeitet. Die eigentliche Zulassung erfolgt, wenn Sie zu den genannten Terminen persönlich erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung am 11.04.2022