Wissenschaftliche Hausarbeit für Lehrämter Zulassung

    Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

    Wenn Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen wollen, müssen Sie zuvor eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellen.

    Beschreibung

    Bevor Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen können, müssen Sie eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellt haben. Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen, wenn Sie die für das jeweilige Lehramt notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA).

    Ansprechpartner

    Landesprüfungsamt für Lehrämter

    Adresse

    Hausanschrift

    Franckeplatz 1 Haus 36

    06110 Halle (Saale)

    Haus 36/36a

    Kontakt

    Stichwörter

    LPA

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung - wissenschaftliche Hausarbeit
    • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

    Voraussetzungen

    • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
    • Sie müssen die erforderlichen Leistungspunkte nachweisen:
      • Grundschule und Sekundarschule jeweils 150 LP
      • Gymnasium und Förderschule jeweils 180 LP.
    • Sie formulieren in Abstimmung mit einer Hochschullehrkraft ein Thema Dieses muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
    • Sie wählen zwei Hochschullehrkräfte als Gutachtende aus. Sie lassen sich deren Einverständnis per Unterschrift auf dem Zulassungsantrag bestätigen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den "Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung wissenschaftliche Hausarbeit" aus.
    • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
    • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
    • Das Landesprüfungsamt genehmigt das Thema und stellt es Ihnen zu.
    • Das bestätigte Thema ist verbindlich und darf nur mit Genehmigung des LPA geändert werden.
    • Sie können eine Änderung des Themas nur innerhalb eines Monats beim LPA beantragen. Die Änderung muss von beiden Gutachtenden  bestätigt werden.

    Fristen

    Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

    Bearbeitungsdauer

    8 Wochen

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Stichwörter

    Staatliche Abschlussprüfungen für Lehrämter, Wissenschaftliche Hausarbeit, Erste Staatsprüfungen für Lehrämter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de