Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten
In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Informationen sollen einen kurzen Überblick über die Vielzahl der Angebote geben.
Beschreibung
In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote und Einrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine.
Zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Fragen zum Aufenthalt und zur Gewährung von sozialen Leistungen zählen die zuständige Ausländerbehörden und die Sozialleistungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Wenn Sie diese nicht kennen, fragen Sie die Helfenden vor Ort.
Nutzen Sie gern nachfolgende Seiten, um die zuständige Ausländerbehörde zu finden:
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine
Voraussetzungen
Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 23.05.2022 kein Visum für Deutschland. Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:
- Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen.
- Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
- Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird die Möglichkeit nicht empfohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Ukraine-Konflikt
Verfahrensablauf
Nach der Ankunft aus der Ukraine in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich zur Registrierung an die zuständige Ausländerbehörde.
Dort kann Ihnen auch eine Notunterkunft und weitere Hilfsangebote vermittelt werden.
Fristen
Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.
Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten.
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Sachsen-Anhalt
- Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- germany4ukraine - Hilfeportal des Bundes
- Flucht, Einreise und Asyl – FAQs der Beauftragten der Bundesregierung für Flucht, Einreise und Asyl
- Auswärtiges Amt: Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt am 22.03.2022
Stichwörter
Ukraine, Russland, Luhansk, Sicherheit, Ankunft in Deutschland, Wladimir Putin, Wolodymyr Selenskyj, Krim, Invasion, Krieg, Donbass, Flucht