Ukraine-Konflikt

    Informationen zum Ukraine-Konflikt erhalten

    In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine. Diese Informationen sollen einen kurzen Überblick über die Vielzahl der Angebote geben.

    Beschreibung

    In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche Hilfsangebote und Einrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine.

    Zu den wichtigsten Ansprechpartnern für Fragen zum Aufenthalt und zur Gewährung von sozialen Leistungen zählen die zuständige Ausländerbehörden und die Sozialleistungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Wenn Sie diese nicht kennen, fragen Sie die Helfenden vor Ort.

    Nutzen Sie gern nachfolgende Seiten, um die zuständige Ausländerbehörde zu finden:

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt in der Ukraine

    Voraussetzungen

    Viele Menschen aus der Ukraine benötigen ab sofort bis zum 23.05.2022 kein Visum für Deutschland. Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland also auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.

    Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten und welche Möglichkeiten Sie hierfür nutzen möchten:

    1. Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen.
    2. Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
    3. Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird die Möglichkeit nicht empfohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Ankunft aus der Ukraine in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt wenden Sie sich zur Registrierung an die zuständige Ausländerbehörde.

    Dort kann Ihnen auch eine Notunterkunft und weitere Hilfsangebote vermittelt werden.

    Fristen

    Bis mindestens zum 23.05.2022 ist Ihr Aufenthalt in Deutschland auf jeden Fall erlaubt, auch wenn Sie visumfrei in Deutschland sind.

    Während dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob Sie sich für ein langfristiges Aufenthaltsrecht entscheiden möchten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt am 22.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Ukraine, Russland, Luhansk, Sicherheit, Ankunft in Deutschland, Wladimir Putin, Wolodymyr Selenskyj, Krim, Invasion, Krieg, Donbass, Flucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)