• Osterfeld (Landkreis Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt)
Krankenhausbehandlung für Krankenversicherte Finanzierung

Krankenhausbehandlung für Krankenversicherte finanzieren

Als Versicherte haben Sie Anspruch auf Krankenhausbehandlung. Die Behandlung wird dabei vollstationär durchgeführt, wenn das Behandlungsziel durch teil-, vor- oder nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege nicht erreicht werden kann. 

Beschreibung

Versicherte haben Anspruch auf Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus. Die Leistung umfasst insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung. Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein Entlassmanagement, um Sie nach der Krankenhausentlassung bei der Sicherstellung der weiteren Versorgung zu unterstützen. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Arzneimittel und für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen unter anderem Verband-, Heil- und Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. 

Ansprechpartner

GKV-Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: 030 2062880

Fax: 030 20628888

Internet

Stichwörter

Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 19.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

PKV-Verband

Adresse

Hausanschrift

Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

50968 Köln

Internet

Stichwörter

Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 19.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

Liegt kein Notfall vor, brauchen Sie eine Krankenhauseinweisung von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt (Haus- oder Facharzt), um in ein Krankenhaus aufgenommen zu werden.

Formulare

Liegt kein Notfall vor, brauchen Sie eine Krankenhauseinweisung von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt (Haus- oder Facharzt), um in ein Krankenhaus aufgenommen zu werden.

Voraussetzungen

Bei der stationären Krankenhausbehandlung gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Versicherte haben somit nur Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn das Behandlungsziel durch teil-, vor- oder nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege nicht erreicht werden kann. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen.

Verfahrensablauf

Ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist, besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Das kann sowohl die Hausärztin oder der Hausarzt sein als auch eine Fachärztin oder ein Facharzt. Liegt kein Notfall vor, brauchen Sie eine Krankenhauseinweisung von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt (Haus- oder Facharzt), um in ein Krankenhaus aufgenommen zu werden. Um ein Krankenhaus aufzusuchen, müssen Sie sich in aller Regel nicht vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Fristen

keine

Kosten

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage je Kalendertag 10 Euro an das Krankenhaus. Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen zudem die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2021

Version

Technisch erstellt am 12.01.2022

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

Kassenleistung, stationär, Gesundheit, Krankenkassenleistung, Krankenhaus

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020