Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis für Europawahl einsehen

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

    Beschreibung

    Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
    Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
    Wählerverzeichnisses ergeben kann.
    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
    Anzahl: 48
    Gebühren: nein

    Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)

    Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf


    Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)

    Bus: 493


    Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)

    Bus: 493

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034978 265-13(Versicherungen, Archiv, Post)

    Telefon Festnetz: 034978 265-59(Vergabewesen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-39(Vergabewesen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-12(Wahlen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-22(Wahlen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(Wahlen)

    Fax: 034978 265-55

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist ebenerdig und daher auch für Gehbehinderte erreichbar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2011 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 12.07.2024 (von: Tellensky, Manuela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

    Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
    folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 27.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Wähler, Wählerin, Europawahl, Einsicht, Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlen, Einsehen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)