Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis für Europawahl berichtigen lassen

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.
    Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die
    Gemeinde entscheidet bis zum 10. Tag vor der Wahl über den Einspruch. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde möglich.
    Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.
    Der Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt spätestens am Tag vor der Wahl.

    Zuständigkeit

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Weißandt-Gölzau

    Parkplätze

    • Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 48  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
      Linie:
      • Bus: 493
    • Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
      Linie:
      • Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Fax: 034978 265-55

    Telefon Festnetz: 034978 265-22(Wahlen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-39(Vergabewesen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-59(Vergabewesen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-13(Versicherungen, Archiv, Post)

    Telefon Festnetz: 034978 265-33(Wahlen)

    Telefon Festnetz: 034978 265-12(Wahlen)

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist ebenerdig und daher auch für Gehbehinderte erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen bzw. bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
    folgendermaßen berichtigen:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Fristen

    20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) bis 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 1 Woche

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Wählerin, Wähler, Wahl, Berichtigung, Wahlen, Wählerverzeichnis, Europawahl, Korrektur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English