Parkausweis für Gewerbetreibende beantragen
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.
Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Zuständigkeit
die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Öffnungszeiten
Standort Haldensleben und Oschersleben Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3904 7240-3670
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-3707
Kontaktperson
Frau Kathleen Fröba (Sachgebietsleiterin)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1), 4a zur Nutzung der sich im Anwenderparkgebiet Nr.: ... befindenden Parkautomaten
Antrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 (1), 4a zur Nutzung der sich im Anwohnerparkgebiet Nr.: ... befindenden Parkautomaten
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Gewerbe, Freiberuflich tätige Person, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkschein, Parkausweis, Straßenverkehr, Gewerbetreibender, Freiberufler