Änderung der Steuerklasse bei mehreren Arbeitgebern für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Ansprechpartner
Amt für Verwaltungssteuerung und Demografie
Adresse
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 492-6
E-Mail: hauptamt@osterburg.de
Kontaktperson
Herr Köhn (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 03937 492-710
E-Mail: chris.koehn@osterburg.de
Bankverbindung
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg e. G.
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
Stichwörter
Hauptamt
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Hauptarbeitgeber, ELSTER, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerabzug, Nebenarbeitgeber