Änderung der Personendaten für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1254
06262 Querfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Markt
Linie:- Bus: Stadtlinie
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 034771 60133
Telefon Festnetz: 034771 60148
Fax: 034771 60139
E-Mail: einwohnermeldeamt@querfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürger melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stichwörter
Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
ELSTER, Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elstam, Adresskorrektur, ELStAM, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, Meldedaten