Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Änderung der Personendaten für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sangerhäuser Straße 12/13

    06295 Eisleben

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr Samstag: jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3475 655325

    Fax: +49 3475 655344

    E-Mail: buergerbuero@lutherstadt-eisleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Stichwörter

    Meldedaten, Adresskorrektur, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, Einkommensteuer, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTER, Lohnsteuerabzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de