Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Änderung der Personendaten für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    Zuständigkeit

    Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wethautal - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Bürgerbüros, Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Naumburger Straße 33

    06667 Stößen

    Rathaus Stößen

    Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 24

    06721 Osterfeld

    Rathaus Stößen

    Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Corseburger Weg 11

    06721 Osterfeld

    Hausanschrift

    Ursula-Vehrigs-Platz 1

    06618 Mertendorf

    Rathaus Stößen

    Bus: Rathaus Stößen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Stößen 06667 Stößen, Naumburger Str. 33 (Rathaus Stößen) Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Bürgerbüro Osterfeld: 06721 Osterfeld, Markt 24 (Rathaus Osterfeld) Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro Mertendorf: 06618 Mertendorf, Ursula-Vehrigs-Platz 1 (neues Feuerwehrgerätehaus) jeden 1. Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vgem-wethautal.de

    Telefon Festnetz: 034422 414-70

    Fax: 034422 414-43

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 16.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    ELSTER, Lohnsteuerabzug, Adresskorrektur, Meldedaten, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elektronische Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer, Elstam

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)