• Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

Unternehmen steuerlich abmelden

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

Beschreibung

Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

  • gewerblichen Tätigkeit,
  • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
  • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

  • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
  • Auflösung einer Körperschaft oder
  • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.

Ansprechpartner

Finanzamt Magdeburg

Adresse

Hausanschrift

Tessenowstraße 10

39114 Magdeburg

Postanschrift

Postfach 3962

39014 Magdeburg

Öffnungszeiten

Montag       08:00 - 12:00 Uhr Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag         08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 391 88512

Fax: +49 391 8851000

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.02.2008

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

Bundeszentralamt für Steuern

Internet

Stichwörter

BZSt, Finanzamt, Finanzämter

Version

Technisch erstellt am 27.07.2021

Technisch geändert am 21.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

Fristen

Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Finanzministerium des Landes Hessen am 03.12.2020

Version

Technisch erstellt am 14.12.2021

Technisch geändert am 17.05.2024

Stichwörter

Finanzamt, Verlegung, Verkauf Unternehmen, Aufgabe, Betriebsstätte, Beendigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020