Waffenherstellung und/oder Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/Bereich Waffen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rheineplatz
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
Gebühren: ja
Bernburg (Saale) Karlsplatz
Bus: Über mehrere Linien erreichbar.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
06400 Bernburg (Saale)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1712((Buchstaben A - K))
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1358((Buchstaben L - Z))
Fax: +49 3471 684-561324
E-Mail: ordnung@kreis-slk.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020