Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition Zulassung

    Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

    Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

    Ansprechpartner

    Für Arendsee (Altmark) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    einzelfallabhängig

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • es liegen besondere Gründe vor
    • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
    • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
    • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
    • es ist ein Einzelfall gegeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

    1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
    2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
    3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
    4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500

    Weitere Informationen

    Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei
    des Landes Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 08.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Munitionserwerbsschein, Waffenbesitzkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)