Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege
Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei
Beschreibung
Die unteren Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden setzen gesetzliche Vorgaben im Landkreis Wittenberg um und sind für Genehmigungen, Überwachungen und Prüfungen zuständig.
Untere Waffenbehörde
Die Behörde erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse wie Waffenbesitzkarten, Erwerbsberechtigungen und den Kleinen Waffenschein. Sie genehmigt Munitionserwerb, Schießerlaubnisse außerhalb von Schießstätten sowie sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für Vorderladerschützen und Böllerschützen. Zudem führt sie Zuverlässigkeitsprüfungen durch, überwacht Schießstätten und führt Waffenaufbewahrungskontrollen durch.
Im Bereich Kampfmittel registriert sie Verdachtsflächen, nimmt Anzeigen über Funde entgegen und bearbeitet Verfahren zur Freigabe von Flächen.
Untere Jagdbehörde
Die Behörde stellt Jagdscheine aus, überprüft Jagdpachtverträge und genehmigt Satzungen der Jagdgenossenschaften. Sie koordiniert Abschusspläne, kontrolliert Fütterungen und organisiert die Jägerprüfung. Zudem bestellt sie Wildschadensschätzer und Jagdaufseher und wirkt bei der Bekämpung von Wildseuchen mit.
Untere Fischereibehörde
Sie erteilt Fischereischeine, führt die Fischerprüfung durch und kontrolliert Fischereigewässer. Zudem prüft und genehmigt sie Fischereipachtverträge, erlaubt Fischereiveranstaltungen und bestellt Fischereiaufseher.
Mit diesen Aufgaben gewährleistet die Behörde Sicherheit, Rechtskonformität und den nachhaltigen Umgang mit Natur und Ressourcen.
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uh
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Ihrer Sachkunde
- Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
- Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden
Formulare
nein
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Fristen
Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 50
Weitere Informationen
Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 07.10.2020
Stichwörter
Waffensammler, Munitionssammlung, Waffenrecht, Waffenbesitzkarte, waffenrechtliche Erlaubnis