Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

    Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege

    Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

    Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Jagd, Waffen, Fischerei

    Beschreibung

    Die unteren Waffen-, Jagd- und Fischereibehörden setzen gesetzliche Vorgaben im Landkreis Wittenberg um und sind für Genehmigungen, Überwachungen und Prüfungen zuständig.

    Untere Waffenbehörde

    Die Behörde erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse wie Waffenbesitzkarten, Erwerbsberechtigungen und den Kleinen Waffenschein. Sie genehmigt Munitionserwerb, Schießerlaubnisse außerhalb von Schießstätten sowie sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für Vorderladerschützen und Böllerschützen. Zudem führt sie Zuverlässigkeitsprüfungen durch, überwacht Schießstätten und führt Waffenaufbewahrungskontrollen durch.

    Im Bereich Kampfmittel registriert sie Verdachtsflächen, nimmt Anzeigen über Funde entgegen und bearbeitet Verfahren zur Freigabe von Flächen.

    Untere Jagdbehörde

    Die Behörde stellt Jagdscheine aus, überprüft Jagdpachtverträge und genehmigt Satzungen der Jagdgenossenschaften. Sie koordiniert Abschusspläne, kontrolliert Fütterungen und organisiert die Jägerprüfung. Zudem bestellt sie Wildschadensschätzer und Jagdaufseher und wirkt bei der Bekämpung von Wildseuchen mit.

    Untere Fischereibehörde

    Sie erteilt Fischereischeine, führt die Fischerprüfung durch und kontrolliert Fischereigewässer. Zudem prüft und genehmigt sie Fischereipachtverträge, erlaubt Fischereiveranstaltungen und bestellt Fischereiaufseher.

    Mit diesen Aufgaben gewährleistet die Behörde Sicherheit, Rechtskonformität und den nachhaltigen Umgang mit Natur und Ressourcen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uh

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Ihrer Sachkunde
    • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
    • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden

    Formulare

    nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 50

    Weitere Informationen

    Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2021

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Waffensammler, Munitionssammlung, Waffenrecht, Waffenbesitzkarte, waffenrechtliche Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020