Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege

    Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege

    Wenn Sie Waffen oder Munition als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen für die Brauchtumspflege benötigen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

    Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/Bereich Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplatz: Rheineplatz
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
    Gebühren: ja

    Bernburg (Saale) Karlsplatz

    Bus: Über mehrere Linien erreichbar.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    06400 Bernburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1712((Buchstaben A - K))

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1358((Buchstaben L - Z))

    Fax: +49 3471 684-561324

    E-Mail: ordnung@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2023 (von: Pressel, Elke)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Ihrer Sachkunde
    • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
    • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden

    Formulare

    nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

    Fristen

    Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 50

    Weitere Informationen

    Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Waffensammler, Waffenrecht, Waffenbesitzkarte, waffenrechtliche Erlaubnis, Munitionssammlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)