Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

    Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    Beschreibung

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

    In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass werden nur Waffen eingetragen, für die Sie eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Waffen haben (Waffenbesitzkarte oder Jagdschein). In den Europäischen Feuerwaffenpass werden bis zu 10 Waffen eingetragen. Wollen Sie mehr Waffen mitnehmen, erhalten Sie einen weiteren Europäischen Feuerwaffenpass.

    Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

    Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/Bereich Waffen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 37

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Karlsplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Rheineplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bernburg (Saale) Karlsplatz
      Linie:
      • Bus: Über mehrere Linien erreichbar.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung * Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1712((Buchstaben A - K))

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1358((Buchstaben L - Z))

    Fax: +49 3471 684-561324

    E-Mail: ordnung@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
    • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Waffenmitnahme, EU-Waffenpass beantragen, Waffennutzung in der EU, Feuerwaffe, Europäischer Waffenpass, Waffentransport - Erlaubnis, Waffenpass, Munition, Waffenmitführung, Waffennutzung in Mitgliedstaat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English