Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Beschreibung
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass werden nur Waffen eingetragen, für die Sie eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Waffen haben (Waffenbesitzkarte oder Jagdschein). In den Europäischen Feuerwaffenpass werden bis zu 10 Waffen eingetragen. Wollen Sie mehr Waffen mitnehmen, erhalten Sie einen weiteren Europäischen Feuerwaffenpass.
Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Der Europäische Feuerwaffenpass (EFP) ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedsstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Die zuständigen Mitarbeiter für Anliegen rund um den europäischen Feuerwaffenpass erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
zuständig für Jäger
persönlich:
Landkreis Harz (bitte Öffnungszeiten beachten)
Ordnungsamt (Haus III), Zimmer 307 e
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-4261 (bitte Öffnungszeiten beachten)
Fax: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
zuständig für Sportschützen
persönlich:
Landkreis Harz (bitte Öffnungszeiten beachten)
Ordnungsamt (Haus III), Zimmer 309
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 5970-4406 (bitte Öffnungszeiten beachten)
Fax: 03941 5970-4160
E-Mail: waffen@kreis-hz.de
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Formulare
Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
- aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)
Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Sie müssen Inhaber einer Waffenbesitzkarte sein. Sofern die letzte Zuverlässigkeitsprüfung nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegt, kann der EFP in der Regel sofort ausgestellt werden. Andernfalls muss Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit aktuell überprüft werden. Dies kann ca. 6-8 Wochen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Den Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses bzw. Verlängerung eines solchen finden Sie unten.
Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Dies kann persönlich (unter Beachtung der Sprechzeiten), postalisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Von der Waffenbehörde wird dann geprüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen, damit der europäische Feuerwaffenpass erteilt oder verlängert werden kann.
Diese Prüfung nimmt in der Regel ca. 6 – 8 Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch, da Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, der örtlichen Polizeidienstelle sowie von der Landesbehörde für Verfassungsschutz eingeholt werden müssen.
Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie unaufgefordert von uns dahingehend benachrichtigt, dass der europäische Feuerwaffenpass erteilt wurde und zur Abholung bereit liegt oder verlängert werden kann.
Fristen
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Bei Antragstellung sollten Sie beachten, dass die Bearbeitungszeit in der Regel 6-8 Wochen in Anspruch nimmt. Dies sollten Sie beachten, damit bei Ihrer nächsten Reise der EFP rechtzeitig erteilt oder verlängert werden kann.
Kosten
Hinweise für Harz: Spezielle Hinweise: Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Für die Erteilung des EFP fallen Gebühren in Höhe 57,00 € an. Für die Verlängerung eines bereits ausgestellten EFP fallen Gebühren in Höhe von 29,00 € an. Für die (separate) Eintragung oder Austragung einer Schusswaffe in den bzw. aus dem EFP fallen Gebühren in Höhe von 29,00 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022
Stichwörter
Munition, Waffenpass, EU-Waffenpass beantragen, Europäischer Waffenpass, Waffenmitführung, Waffennutzung in der EU, Feuerwaffe, Waffenmitnahme, Waffentransport - Erlaubnis, Waffennutzung in Mitgliedstaat