Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag

    Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben

    Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.

    Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus

    Beschreibung

    Ehegatten können die eigene Namensführung gestalten.

    Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt in Betracht:

    • Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung)
    • Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung)
    • Wiederannahme des Geburtsnamens

    Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden Die Erklärung ist höchstpersönlich.

    Ferner gilt, dass die erklärende Person geschäftsfähig geschäftsfähig sein muss, für beschränkt Geschäftsfähige gelten die Regelungen nach § 106 BGB, für Betreute die §§ 119ff BGB.

    Erklärungen, die nach der Eheschließung abgegeben werden, bedürfen stets der öffentlichen Beglaubigung.

    Zuständig für die Beglaubigung sind in Deutschland die Notare und jede/r in Deutschland bestellte/r Standesbeamtin/Standesbeamte. Bei Erklärungen im Ausland ist die Beglaubigungs- und Beurkundungsbefugnis der deutschen Konsularbeamten zu beachten.

    Bei Namenserklärungen handelt es sich um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen und entfalten erst nach Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt Wirksamkeit.

    Besteht für die Ehe kein deutscher Ehe- oder Heiratseintrag ist für die Entgegennahme einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Besteht ein solcher Inlandsbezug, kommt diese Zuständigkeit zum Tragen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und noch nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet wurde. Besteht ein solcher Inlandsbezug, in Form eines Wohnsitzes oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nicht, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname

    Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Auch der geschiedene oder verwitwete Ehegatte kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 

    Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Auch der geschiedene oder verwitwete Ehegatte kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    Fax: +49 345 2214581

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

    mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)

    Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname

    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte benötigt außerdem den Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist. (Eheurkunde mit Aufklösungsvermerk oder rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten)
    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte benötigt außerdem den Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist. (Eheurkunde mit Aufklösungsvermerk oder rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten)

    Voraussetzungen

    • Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein.
    • Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
    • Ehenamensrechtliche Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden.
    • Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.
    • Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen

    Verfahrensablauf

    • Die Erklärung zur Namensführung in der Ehe erfolgt persönlich, durch die miteinander verheirateten, beim zuständigen Standesamt.

    Erst nach der Prüfung des Standesbeamten des zugrundeliegenden Sachverhalts und dem Ergebnis, dass eine Namenserklärung möglich ist, kann die Namensführung der Ehegatten gewählt werden

    • nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, oder
    • nach deutschem Recht, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

    Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch über die 115 (innerhalb von Halle Saale)) bzw. 0345 2210.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch über die 115 (innerhalb von Halle Saale)) bzw. 0345 2210.

    Fristen

    Keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    Für die Namen können Kosten entstehen.

    Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname

    • 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
    • 10,00 EUR für die Bescheinigung

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen gezahlt werden.

    • 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
    • 10,00 EUR für die Bescheinigung

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen gezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Referat 23 Personenstandsrecht – Senator für Inneres Bremen am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 23.05.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Ehe im Ausland, Ehename, Nachname, Namensführung, Name, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)