Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus
Beschreibung
Ehegatten können die eigene Namensführung gestalten.
Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt in Betracht:
- Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung)
- Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung)
- Wiederannahme des Geburtsnamens
Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden Die Erklärung ist höchstpersönlich.
Ferner gilt, dass die erklärende Person geschäftsfähig geschäftsfähig sein muss, für beschränkt Geschäftsfähige gelten die Regelungen nach § 106 BGB, für Betreute die §§ 119ff BGB.
Erklärungen, die nach der Eheschließung abgegeben werden, bedürfen stets der öffentlichen Beglaubigung.
Zuständig für die Beglaubigung sind in Deutschland die Notare und jede/r in Deutschland bestellte/r Standesbeamtin/Standesbeamte. Bei Erklärungen im Ausland ist die Beglaubigungs- und Beurkundungsbefugnis der deutschen Konsularbeamten zu beachten.
Bei Namenserklärungen handelt es sich um amtsempfangsbedürftige Willenserklärungen und entfalten erst nach Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt Wirksamkeit.
Besteht für die Ehe kein deutscher Ehe- oder Heiratseintrag ist für die Entgegennahme einer Erklärung zur Namensführung in der Ehe das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Besteht ein solcher Inlandsbezug, kommt diese Zuständigkeit zum Tragen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und noch nicht in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet wurde. Besteht ein solcher Inlandsbezug, in Form eines Wohnsitzes oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nicht, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Auch der geschiedene oder verwitwete Ehegatte kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Auch der geschiedene oder verwitwete Ehegatte kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Eheschließungsanmeldung
Datenschutzhinweis Eheschließungen
Datenschutzhinweis Namenserklärung
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)
Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte benötigt außerdem den Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist. (Eheurkunde mit Aufklösungsvermerk oder rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten)
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte benötigt außerdem den Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist. (Eheurkunde mit Aufklösungsvermerk oder rechtskräftigen Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten)
Voraussetzungen
- Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein.
- Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
- Ehenamensrechtliche Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden.
- Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.
- Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen
Verfahrensablauf
- Die Erklärung zur Namensführung in der Ehe erfolgt persönlich, durch die miteinander verheirateten, beim zuständigen Standesamt.
Erst nach der Prüfung des Standesbeamten des zugrundeliegenden Sachverhalts und dem Ergebnis, dass eine Namenserklärung möglich ist, kann die Namensführung der Ehegatten gewählt werden
- nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, oder
- nach deutschem Recht, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch über die 115 (innerhalb von Halle Saale)) bzw. 0345 2210.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder telefonisch über die 115 (innerhalb von Halle Saale)) bzw. 0345 2210.
Fristen
Keine Fristen
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Kosten
Für die Namen können Kosten entstehen.
Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Hinweise für Halle (Saale): Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname
- 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
- 10,00 EUR für die Bescheinigung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen gezahlt werden.
- 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
- 10,00 EUR für die Bescheinigung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen gezahlt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Referat 23 Personenstandsrecht – Senator für Inneres Bremen am 13.04.2021
Stichwörter
Ehe im Ausland, Ehename, Nachname, Namensführung, Name, Familienname