Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz neben dem Bürgerzentrum
Anzahl: 44 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Fontanestraße/Wartehalle
Linie:- Bus: Linie 900 (Havelberg-Stendal)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Meldewesen)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-27
E-Mail: ema@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Standesamt)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-14
E-Mail: stamt@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-21
E-Mail: nsc@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Gewerbe)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-18
E-Mail: gewerbe@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Brandschutz)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-16
E-Mail: brandschutz@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Außendienst Ordnungsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-13
E-Mail: oa2@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Friedhofswesen)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-24
E-Mail: gro@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Soziale Dienste)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-15
E-Mail: kag@elbe-havel-land.de
Internet
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe