Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Wir bieten in der Stadt Güsten, Stadt Alsleben (Saale), Gemeinde Plötzkau und Gemeinde Ilberstedt 6 mögliche Räumlichkeiten zur Durchführung von Eheschließungen an.
Eheschließungen finden an allen Orten wochentags während der Öffnungszeiten und samstags bis 14:00 Uhr statt.
Lassen Sie sich im Standesamt beraten, welches Trauzimmer zu welcher Zeit zur Verfügung steht.
In Alsleben (Saale) wird auch das Stadtgemeinschaftshaus angeboten für bis zu 80 Gäste (Bild folgt)
Die anderen Räumlichkeiten, die angeboten werden, finden Sie weiter unten auf der Seite.
Adresse
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Rathaus Alsleben (Saale) ist kein Aufzug vorhanden.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten unterscheiden sich in den verschiedenen Standesämtern, für mehr Informationen bitte auf das für Sie zutreffende Standesamt klicken.
Kontakt
E-Mail: standesamt@saale-wipper.de
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe