Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Die Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens des Kindes kann nur innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Namenserklärung
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Im Standesamt der Stast Halle (Saale) werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsnachweis
- Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen
Im Standesamt der Stast Halle (Saale) werden benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsnachweis
- Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, durch
- die Eltern des Kindes oder
- das Kind (ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären).
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, durch
- die Eltern des Kindes oder
- das Kind (ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären).
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
30,00 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
30,00 EUR (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Metainformation
- Ursprungsportal: Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
- Ursprungsportal: Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts in Halle (Saale), Stadt
- Ursprungsportal: Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts in Halle (Saale), Stadt