Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
Beschreibung
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtmitte
Linie:- Bus: Stadtmitte
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Markt 14/15
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03931 651211
Telefon Festnetz: 03931 651212
Telefon Festnetz: 03931 651213
E-Mail: standesamt@stendal.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
- soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.
Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe