Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
Beschreibung
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Eheschließungen
Datenschutzhinweis Namenserklärung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
-
soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.
Hinweise für Halle (Saale): Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit Übersetzung*
- Registrierschein
- Sofern vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich vorab per E-Mail an standesamt@halle.de.
*Übersetzungen sind immer von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anzufertigen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit Übersetzung*
- Registrierschein
- Sofern vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich vorab per E-Mail an standesamt@halle.de.
*Übersetzungen sind immer von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anzufertigen.
Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise für Halle (Saale): Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Für die Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Für die Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe