Einbenennung eines Kindes beantragen
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz neben dem Bürgerzentrum
Anzahl: 44 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Fontanestraße/Wartehalle
Linie:- Bus: Linie 900 (Havelberg-Stendal)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Meldewesen)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-27
E-Mail: ema@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Standesamt)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-14
E-Mail: stamt@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-21
E-Mail: nsc@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Gewerbe)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-18
E-Mail: gewerbe@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Brandschutz)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-16
E-Mail: brandschutz@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Außendienst Ordnungsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-13
E-Mail: oa2@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Friedhofswesen)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-24
E-Mail: gro@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Soziale Dienste)
Telefon Festnetz: +49 39323 840-15
E-Mail: kag@elbe-havel-land.de
Internet
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Name annehmen