Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Einbenennung eines Kindes beantragen

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Blankenburg (Harz) - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1234

    38883 Blankenburg (Harz)

    Hausanschrift

    Harzstraße (Blankenburg) 3

    38889 Blankenburg (Harz)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro und das Standesamt sind barrierefrei erreichbar.
    Bitte nutzen Sie dazu den Hintereingang.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 16:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03944 943-190

    Telefon Festnetz: 03944 943-191

    Fax: 03944 943-444

    E-Mail: standesamt@blankenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2021 (von: Witte, Astrid)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Dörge, Bennet)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Name annehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)