Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Einbenennung eines Kindes beantragen

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Das Bürgerbüro vereint die Zuständigkeiten des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Irxleben, Hohe Börde

    Bus: 615, 618


    Irxleben, Niederndodeleber Str.

    Bus: 2, 615, 618

    Hausanschrift

    Bördestraße 8

    39167 Irxleben

    Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 40
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Irxleben, Hohe Börde

    Bus: 615, 618


    Irxleben, Niederndodeleber Str.

    Bus: 2, 615, 618

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2010 (von: Roland Bartels)

    Technisch geändert am 20.09.2024 (von: Schulz, Maik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Name annehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)