Einbenennung eines Kindes beantragen
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen.
Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Namenserklärung
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
Im Standesamt der Stadst Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
- erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
- Nachweis Sorgerecht
- Personalausweise oder Reispässe
- Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erforderlich (d. h. zur Niederschrift vor einem Standesbeamten oder Notar).
Im Standesamt der Stadst Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
- erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
- Nachweis Sorgerecht
- Personalausweise oder Reispässe
- Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erforderlich (d. h. zur Niederschrift vor einem Standesbeamten oder Notar).
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
- Die Antragstellung muss persönlich durch einen Elternteil eines Kindes und deren/dessen neue Ehepartner/in erfolgen.
- Ein Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
- Die Antragstellung muss persönlich durch einen Elternteil eines Kindes und deren/dessen neue Ehepartner/in erfolgen.
- Ein Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Name annehmen