Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Einbenennung eines Kindes beantragen

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)

    Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen. 

    Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen. 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    Fax: +49 345 2214581

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)

    Im Standesamt der Stadst Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
    • erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
    • Nachweis Sorgerecht
    • Personalausweise oder Reispässe 
    • Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erforderlich (d. h. zur Niederschrift vor einem Standesbeamten oder Notar). 

    Im Standesamt der Stadst Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
    • erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
    • Nachweis Sorgerecht
    • Personalausweise oder Reispässe 
    • Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erforderlich (d. h. zur Niederschrift vor einem Standesbeamten oder Notar). 

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)

    • Die Antragstellung muss persönlich durch einen Elternteil eines Kindes und deren/dessen neue Ehepartner/in erfolgen.
    • Ein Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären. 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.


    Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
    Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

    • Die Antragstellung muss persönlich durch einen Elternteil eines Kindes und deren/dessen neue Ehepartner/in erfolgen.
    • Ein Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären. 

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.


    Sie erhalten auf Wunsch eine aktuelle Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
    Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Name annehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)