Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
Anzahl: 36
Gebühren: ja
Tangerhütte Bahnhof
Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg
Tangerhütte, Rathaus
Bus: 920, 923, 924, 925
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Standesamt
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe