Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 5

    39517 Tangerhütte

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz neben dem Rathaus, Parkscheinautomat
      Anzahl: 36  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangerhütte Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Stendal - Tangerhütte - Magdeburg
    • Haltestelle: Tangerhütte, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 920, 923, 924, 925

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03935 9317-13

    Telefon Festnetz: 03935 9317-0

    E-Mail: info@tangerhuette.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English