Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Markt 1

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtmitte
      Linie:
      • Bus: Stadtmitte
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Markt 14/15

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651211

    Telefon Festnetz: 03931 651212

    Telefon Festnetz: 03931 651213

    E-Mail: standesamt@stendal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English