Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Staßfurt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hohenerxlebener Straße, Schulstraße, Bernburger Straße
Linie:- Bus: Hohenerxlebener Straße, Schulstraße, Bernburger Straße
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03925 981-222
E-Mail: standesamt@stassfurt.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Oley
Telefon Festnetz: 03925 981-222
E-Mail: standesamt@stassfurt.de
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe