Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt, Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus (Johannistraße)
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Nienburg (Saale), Bahnhof
Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
Nienburg (Saale), Markt
Bus: 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur Rathaus (Marktplatz 1)
Zugang zum Fahrstuhl von Johannistraße aus
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Kreditkarten, Bezahlsysteme
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe