Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Straße 9

    06667 Weißenfels

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr &  13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend Sonntag

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-238

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-224

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-222

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-225

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-226

    Fax: +49 3443 370-263

    E-Mail: standesamt@weissenfels.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.12.2021

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2021

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020