Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Standesamt Magdeburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.30 Uhr Mittwoch Nur Terminkunden Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag Nur Terminkunden
Kontakt
Fax: +49 391 5404231
E-Mail: Standesamt@std.magdeburg.de
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 2, 5, 6, 8, 9 und 10
Haltestelle: Am Fuchsberg, Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.
Linienbus:
Linie: 52 und 54
Haltestelle: Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe