Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung oder nachträglich einen Ehenamen bestimmt, so kann sich Ihr gemeinsames Kind dieser Bestimmung anschließen.
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung oder nachträglich einen Ehenamen bestimmt, so kann sich Ihr gemeinsames Kind dieser Bestimmung anschließen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Namenserklärung
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
- Geburtsurkunde des Kindes (sofern nicht in Halle (Saale) geboren)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes (sofern nicht in Halle (Saale) geboren)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Die Eltern sind miteinander verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt.
Das gemeinsame Kind ist bereits 5 Jahre alt oder älter.
(auf Kinder unter 5 erstreckt sich die Ehenamensbestimmung automatisch)
Die Eltern sind miteinander verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt.
Das gemeinsame Kind ist bereits 5 Jahre alt oder älter.
(auf Kinder unter 5 erstreckt sich die Ehenamensbestimmung automatisch)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder vor einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine aktuelle Geburtsurkunde.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder vor einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine aktuelle Geburtsurkunde.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe