Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Haben Sie bei Ihrer Eheschließung oder nachträglich einen Ehenamen bestimmt, so kann sich Ihr gemeinsames Kind dieser Bestimmung anschließen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214581

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Namenserklärung

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    • Geburtsurkunde des Kindes (sofern nicht in Halle (Saale) geboren)
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Die Eltern sind miteinander verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt.
    Das gemeinsame Kind ist bereits 5 Jahre alt oder älter.
    (auf Kinder unter 5 erstreckt sich die Ehenamensbestimmung automatisch)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Halle (Saale): Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder vor einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.

    Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.

    Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine aktuelle Geburtsurkunde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de