Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Tangermünde - Standesamt / Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 61

    39590 Tangermünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Aufzug vorhanden

    Hausanschrift

    Notpforte 2

    39590 Tangermünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00-12.00 und 14.00-17.00, Donnerstag: 09.00-12.00 und 14.00-16.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039322 930

    Fax: 039322 93210

    E-Mail: Stadt@Tangermuende.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de