Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Blankenburg (Harz) - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1234
38883 Blankenburg (Harz)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind barrierefrei erreichbar.
Bitte nutzen Sie dazu den Hintereingang.
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03944 943-190
Telefon Festnetz: 03944 943-191
Fax: 03944 943-444
E-Mail: standesamt@blankenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Namensänderung, Name annehmen, Namen annehmen