Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 422, 424
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 424
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 422, 424
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 422, 424
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 424
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 422, 424
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung