Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Namenserklärung
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
-
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
-
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Beim Standesamt der Stadt Halle (Saale) sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)
Beim Standesamt der Stadt Halle (Saale) sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine Eheurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Eheregister wird fortgeschrieben.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Wunsch eine Eheurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
Das Eheregister wird fortgeschrieben.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
- 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
- 10,00 EUR für die Bescheinigung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
- 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
- 10,00 EUR für die Bescheinigung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Ehenamen, Scheidung, Geburtsnamen