Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Markt 1

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtmitte
      Linie:
      • Bus: Stadtmitte
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Markt 14/15

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651211

    Telefon Festnetz: 03931 651212

    Telefon Festnetz: 03931 651213

    E-Mail: standesamt@stendal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de