Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

    Hinweise für Halle (Saale): öffentlich-rechtliche Änderung des Nachnamens

    Öffentlich-rechtliche Namensänderungen für Familiennamen und Vornamen nimmt die Namensänderungsbehörde gemäß dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vor.

    Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.

    Ansprechpartner

    Namensänderungsbehörde

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: nur mit Termin Di: nur mit Termin Mi: nur mit Termin Do: nur mit Termin Fr: nur mit Termin Sa: nur mit Termin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214621

    Fax: +49 345 2214617

    Formulare

    Erforderliche Unterlagen für öffentlich-rechtliche Namensänderung
    Merkblatt zum Antrag auf offentlich-rechtliche Namensänderung

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Hinweise für Halle (Saale): öffentlich-rechtliche Änderung des Nachnamens

    In der Namenänderungsbehörde der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt: 

    • Einen formlosen Antrag, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Halle (Saale), unter Angabe des wichtigen Grundes, der die Änderung des Namens rechtfertigen soll
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Kopie Personalausweis bzw. Reisepass oder durch Kopie der Einbürgerungsurkunde
    • Nachweis des Wohnsitzes durch Aufenthaltserlaubnis von der Meldestelle
    • Beglaubigte Abschriften des Geburtseintrags des Antragstellers und aller Personen, auf die sich die Änderung des Namens erstrecken soll (bei Änderung des Nachnamens); war oder ist der Antragsteller verheiratet, so ist außer der beglaubigten Abschrift seines Geburtseintrags auch eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder, falls ein Familienbuch nicht geführt wird, eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrags zu verlangen
    • Für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes
    • Wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird, die erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): öffentlich-rechtliche Änderung des Nachnamens

    • je nach Einzelfall

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Hinweise für Halle (Saale): öffentlich-rechtliche Änderung des Nachnamens

    5,00 EUR bis 1.050,00 EUR: bei Änderung von Familiennamen 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de