Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Beschreibung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Kindertagesbetreuung / Jugendarbeit / Jugendschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Fax: +49 3931 60-7212
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 51.04
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7299
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kindertagesbetreuung Fachaufsicht
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7208
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7204
Amtsleitung 51
Telefon Festnetz: +49 3931 60-6
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7190
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7205
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Kindertagesbetreuung Fachberatung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7210
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7293
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7186
Kindertagesbetreuung Finanzierung und Investitionen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7207
Kindertageseinrichtungen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7231
E-Mail: kita-lqe@landkreis-stendal.de
E-Mail: kita-lqe@lksdl.de-mail.de
Netzwerkstelle Schulsozialarbeit im Landkreis Stendal
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7205
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7190
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022
Stichwörter
Kindertagespflege, Tagesmutter, Tagesvater, Kindertagesbetreuung, Kind, Kinder, Kinderbetreuung