Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anzeigen
Die Inbetriebnahme von neuen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist anzeigepflichtig, ebenso auch Änderungen und Stilllegungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel.
Beschreibung
Als Betreiber einer Neuanlage sind Sie verpflichtet, diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestehende Anlagen waren bis zum 20. August 2018 anzuzeigen. Darüber hinaus sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Änderungen der Anlage sowie eine Anlagenstilllegung anzuzeigen. Bei einem Betreiberwechsel hat der neue Betreiber diesen Wechsel unverzüglich, aber spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt
Ansprechpartner
Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen,
- Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmverordung und der allgemeinen Bestimmungen des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes,
- Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen,
- Genehmigung von gewerblichen Sammlungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2214667
Telefon Festnetz: +49 345 2214673
Kontaktperson
Herr Christoph Pleyer (Teamleiter Untere Immissionsschutz-/ Abfallbehörde)
Frau Ines Vossebrecker (Sachbearbeiterin Untere Immissionsschutzbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 345 2214667
Telefon Festnetz: +49 345 2214681
E-Mail: ines.vossebrecker@halle.de
Frau Saskia Neugebauer-Ebert (Sachbearbeiterin Untere Immissionsschutzbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2214689
Fax: +49 345 2214667
E-Mail: saskia.neugebauer-ebert@halle.de
Formulare
Die Anzeige erfolgt elektronisch über das "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA" .
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anzeige erfolgt über das "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA" .
Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Unter nachfolgenden Link finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.
Fristen
Der Betreiber einer Neuanlage hat die diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bestehende Anlagen waren bis spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Änderungen der Anlage, die Anlagenstilllegung sowie Betreiberwechsel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020
Stichwörter
42. BImSchV, Maßnahmenwert, Nassabscheider, Verdunstungskühlanlagen, Legionellen, Kühltürme