Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt 1 Berlin.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Südliches Anhalt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    06369 Südliches Anhalt

    OT Weißandt-Gölzau - Postanschrift

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 422, 424
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 424
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 422, 424

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markplatz 1

    06388 Gröbzig

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
      Linie:
      • Bus: 422, 424
    • Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
      Linie:
      • Bus: 424
    • Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
      Linie:
      • Bus: 422, 424

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Fax: 034978 265-19

    Telefon Festnetz: 034978 265-70

    E-Mail: info@suedliches-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Stichwörter

    Standesamt I in Berlin

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Stichwörter

    Ehe, Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English