Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

    Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

    Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

    Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde am Betriebssitz.

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dornbergsweg 39 a

    38855 Wernigerode

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr 16:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr 17:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
    • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
      • Führerschein
      • Reisepass
      • Aufenthaltsgenehmigung
      • Arbeitserlaubnis
      • Sozialversicherungsausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de