Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.
Beschreibung
Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.
Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde am Betriebssitz.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsabteilung Güterkraftverkehr und Personenbeförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Freitag 08.00 - 11.30 Uhr Hinweis: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine vorherige Terminreservierung erforderlich. Die Kfz.-Zulassung für Privatpersonen erfolgt in den BürgerBüros
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 540-4416(Nationaler und grenzüberschreitender Linienverkehr)
Telefon Festnetz: +49 391 540-4403(Gewerbliche Personenbeförderung)
Telefon Festnetz: +49 391 540-4418(Gewerblicher Güterkraftverkehr (Gelegenheitsverkehr))
Fax: +49 391 540-4455
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 5, 6
Haltestelle: Jerichower Platz
Linienbus:
Linie: 51
Haltestelle: Wörlitzer Straße
erforderliche Unterlagen
- Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
- folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
- Führerschein
- Reisepass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
Formulare
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem GüKG
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem PBefG (Gelegenheitsverkehr)
- Eigenkapitalbescheinigung Straßenpersonenverkehr
- Beilage zum Antrag
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Erlaubnisse oder beglaubigter Abschriften
- Eigenkapitalbescheinigung Güterkraftverkehr
- Fahrzeugliste
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr
- Eigenkapitalbescheinigung Straßenpersonenverkehr
- Fahrzeugliste
- Eigenkapitalbescheinigung Güterkraftverkehr
- Beilage zum Antrag
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Erlaubnisse oder beglaubigter Abschriften
- Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem GüKG
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem PBefG (Gelegenheitsverkehr)
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020